Liebe Patienten!
In den Sommerferien bleibt unsere Praxis von
Montag, 30.06.2025,
bis
Freitag, 18.07.2025,
geschlossen.
Die Praxisvertretung
übernimmt freundlicherweise
Praxis Dr. Tröger (ehem. Fröse),
AP Bannewitz,
Wietzendorfer Str. 6,
Tel. 0351 - 40 30 295
Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich versicherten Patienten
Ab wann? ab Mai 2025 bundesweit freiwillig, ab Oktober 2025 verpflichtend
Was wird gespeichert?
Arztbriefe,
Befunde,
Krankenhausberichte,
E-Rezepte,
ggf. später auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU´s), Disease-Management-
Programme (DMP´s), Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Organspendeerklärungen
Wer speichert?
jeweils die Praxen bzw. Krankenhäuser, die die Befunde erstellen
Unsere Praxis speichert also ab dem Stichtag der Einführung erhobene Laborbefunde,
EKG´s, 24h-Blutdruckmessungen, erstellte E-Rezepte, wenn Ihre Krankenkassenkarte bei uns
im Quartal eingelesen ist.
Achtung: frühere und fremde Befunde können von uns nicht auf
die ePA gespeichert werden! Wenn Sie frühere Befunde selbst einstellen möchten, benötigen Sie die
dazugehörige ePA-App Ihrer Krankenkasse.
Wer hat Zugriff auf Ihre ePA?
Sie selbst über Ihre ePA-App.
Ärzte und medizinisches Fachpersonal in Praxen, Apotheken, Krankenhäuser, REHA-
Einrichtungen.
Voraussetzung dafür ist das Einlesen Ihrer Krankenversicherungskarte in diesen
Bereichen, ab dann ist für 90 Tage (Apotheken 3 Tage) der Zugriff
möglich, danach
muss die Krankenversicherungskarte neu eingelesen werden, um weiterhin Zugriff auf die ePA
zu haben.
Widerspruchsmöglichkeiten?
Wenn Sie keine Daten auf der ePA gespeichert haben möchten, müssen Sie aktiv bei Ihrer
Krankenkasse widersprechen! Wenn Sie nichts tun, wird die ePA für Sie automatisch von'
Ihrer Krankenkasse angelegt.
Privat versicherte Patienten?
Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse, ob und zu welchen Voraussetzungen auch
für Sie eine ePA möglich ist.